Mehrwertsteuer Gastronomie
Einheitlich 7 % bleiben weiter das Ziel
Seit langem machen sich das Gastgewerbe und die Tourismusbranche für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent in der Gastronomie stark. Zwischenzeitlich waren die 7 % - insbesondere als Entlastung während und nach der Coronapandemie – auf Speisen befristet eingeführt worden. Die Regelung lief jedoch zum 31. Dezember 2023 aus. Dabei sprechen viele gute Gründe für die 7%.
Touristen haben die Wahl, ob sie entweder im Hotelrestaurant bzw. einem netten Café um die Ecke frühstücken oder sich alternativ ein Croissant auf die Hand und einen Coffee to Go beim Bäcker oder im Supermarkt holen. Während jedoch beim Bäcker und im Supermarkt zum Mitnehmen in Deutschland nur 7 % Mehrwertsteuer anfallen, sind es beim Verweilen im Hotelrestaurant oder Café 19 % – ein Unterschied von 12 Prozentpunkten, der finanziell durchaus ins Gewicht fällt – zu Lasten von Gastronomie und Tourismuswirtschaft.
Die Gastronomie steht auch in direktem Wettbewerb zum Lebensmitteleinzelhandel. Während dort Convenience Produkte, der Fertigsalat zum Mitnehmen oder Sushi to Go mit 7 Prozent besteuert werden, gelten beim Vor-Ort-Verzehr ähnlicher Produkte im Restaurant 19 Prozent – auch hier ein Steuernachteil von 12 Prozentpunkten.
Und auch im internationalen Wettbewerb hat Deutschland, haben unsere Destinationen und Betriebe durch den vollen Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie einen Nachteil: Denn in fast allen anderen EU-Staaten gilt für das Essen im Restaurant und Café ein reduzierter Steuersatz.
Die Attraktivität von Innenstädten aber auch von vielen Dörfern im ländlichen Raum wird von gastronomischen Angeboten mitbestimmt. Schließen Restaurants, Gasthöfe und Cafés, weil sich der Betrieb nicht mehr rechnet, macht dies vor Ort viel aus – für Einheimische genauso wie für Touristen und für die Gemeinden insgesamt. Die Gastronomiebetriebe zu stärken, statt sie im Wettbewerb zu schwächen, müsste der Politik auch deshalb ein großes Anliegen sein.