Europäische Tourismuspolitik
Viele politische Vorgaben kommen aus Brüssel
Nicht minder anspruchsvoll und umfassend ist Tourismuspolitik auf europäischer Ebene. Die EU mit ihren vielfältigen Institutionen und Gremien ist mittlerweile für zahlreiche Vorgaben, die uns als Tourismuswirtschaft in Deutschland betreffen, zuständig. Rechte und Pflichten in Sachen Pauschalreise werden in Brüssel über eine eigene Richtlinie definiert. Ähnliches gilt für Passagierrechte im Luftverkehr, Lenk- und Ruhezeiten für Busreiseanbieter oder Hygienevorgaben für die Gastronomie. Auch Klimaschutz ist in vielerlei Hinsicht ein europäisches Thema. Europäische Gesetzgebungsverfahren sind häufig langwierig, nicht nur weil Kommission, Parlament und Rat eingebunden sind.
Fachlich ist das Thema Tourismus seit der Europawahl 2024 bei einem eigens zuständigen Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus angesiedelt: Apostolos Tzitzikostas aus Griechenland. Erstmals seit den 90er Jahren trägt damit wieder ein EU-Kommissar Tourismus in seiner Funktionsbeschreibung.
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt diese organisatorische Neuausrichtung.

“Das sind gute Nachrichten für die Tourismusbranche in Europa. Die strukturelle Neuausrichtung entspricht ganz klar unserer Forderung, die Bedeutung der Tourismuswirtschaft auch politisch zu unterstreichen. Tourismus ist einer der größten Arbeitgeber und eine starke Wirtschaftskraft sowohl in Deutschland als auch der gesamten EU. Dies gilt es, weiter zu stärken, aktuelle Hürden für die Tourismusbranche in Europa zu reduzieren und drohende Belastungen zu verhindern."

Wichtig ist u.a. auch, dass die verschiedenen Mobilitätsträger sowie die Tourismuswirtschaft allgemein die nötige Unterstützung bei der nachhaltigen Transformation erfahren. Genau hierzu kann ein Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus ebenfalls beitragen.
Interessenvertretung auf europäischer Ebene
In verschiedensten Bereichen des Tourismus gibt es europäische Fachverbände, die die konkreten Interessen in diese Verfahren mit einbringen, so z.B. HOTREC für die Gastronomie und Hotellerie oder ECTAA für die Reiseveranstalter und Reisebüros. Gleichzeitig haben auch nationale Fachverbände und größere Unternehmen der Branche eigene Ansprechpartner in bzw. für Brüssel. Wo immer sinnvoll flankieren wir als BTW diese Arbeit.