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Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das in Schleswig-Holstein geltende Beherbergungsverbot abgelehnt. Aus Sicht der zuständigen Kammer war der Antrag unzulässig, weil „erforderliche Darlegungen“ fehlten. Die Antragsteller, eine Familie aus Tübingen, die Urlaub auf Sylt machen wollte, hätten sich weder vertieft mit der Regelung selbst noch mit den Argumenten auseinandergesetzt, die für und gegen ein sachlich und zeitlich beschränktes Beherbergungsverbot sprechen. So hätten sie auch nicht begründet, warum es ihnen nicht möglich ist, einen Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu erlangen. Insgesamt bewirke ein Beherbergungsverbot zwar schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte insbesondere der Beherbergungsbetriebe, die nur gerechtfertigt werden können, wenn sie als Maßnahme der Pandemiebekämpfung verhältnismäßig sind. Die Eingriffe können jedoch gerechtfertigt werden, wenn sie als Maßnahme der Pandemiebekämpfung verhältnismäßig sind. Über die inhaltliche Frage, ob das Beherbergungsverbot grundsätzlich rechtens ist, entschieden die Karlsruher Richter jedoch nicht.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz erwartet allerdings, dass das Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots auch in Schleswig-Holstein in den nächsten Tagen fallen wird. Der FDP-Politiker, erklärte, dass er das Beherbergungsverbot von Anfang an für falsch gehalten habe, die Regelung sei unsinnig. „Wir arbeiten weiter im Hintergrund daran, dass diese Regelung auch in Schleswig-Holstein fällt“, so Buchholz. „Ich gehe davon aus, dass das auch in den nächsten Tagen stattfinden wird.“ Nicht Hotelübernachtungen seien das Problem, sondern Feiern oder andere Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern. Zudem sei das Beherbergungsverbot organisatorisch für die Branche schwer zu handhaben. Und wenn Hamburg Risikogebiet werde, würde sich diese Unsinnigkeit noch einmal deutlicher zeigen: Dann dürften Hamburger sich den ganzen Tag als Tagestouristen in St. Peter-Ording oder Timmendorfer Strand aufhalten - nur nicht dort übernachten.