Gastgewerbliche Ausbildungsberufe - Neuordnung
Am 1. August 2022 treten neue Ausbildungsordnungen für die dann sieben gastgewerblichen Berufe in Kraft. Berufsprofile wurden geschärft und attraktiver ausgestaltet, Inhalte modernisiert, die Prüfungsstruktur um moderne Prüfungsformen erweitert. Insgesamt wird mehr Wert gelegt auf Digitales, Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit, Ernährungstrends und Teamwork.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die Ausbildung im Gastgewerbe wird für alle ab dem 1. August 2022 beginnenden Ausbildungsverhältnisse nach den neuen Ausbildungsrahmenplänen und Prüfungsregelungen durchgeführt. Es stehen dann insgesamt sieben Berufe zur Verfügung.
Darunter sind folgende Ausbildungsberufe mit dreijähriger Ausbildungsdauer:
- Hotelfachmann/Hotelfachfrau
- Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
(Weiterentwicklung aus Hotelkaufmann/-frau) - Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
(Weiterentwicklung aus Restaurantfachmann/-frau) - Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
- Koch/Köchin
Hinzu kommen zwei Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer, die durch die Profilschärfung aus der ehemaligen Fachkraft im Gastgewerbe entstanden sind:
- Fachkraft für Gastronomie
(mit den Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie) - Fachkraft Küche
Der Ausbildungsberuf Fachkraft Küche ist zunächst auf sieben Jahre befristet und wird evaluiert.
Die Prüfungen und die Prüfungsanforderungen wurden ebenfalls modernisiert. Mit der Einführung von Zusatzqualifikationen gibt es erstmals bundesweit ein Angebot über die verpflichtenden Mindestinhalte der Ausbildungsrahmenpläne hinaus. Angehende Köche und Köchinnen können die vegetarische und vegane Küche, Auszubildende in den dreijährigen Gastro- und Hotelberufen die Bereiche Bar und Wein vertiefen. Dadurch wird insbesondere für leistungsstarke und besonders motivierte Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe eine Spezialisierungsmöglichkeit geschaffen.