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Die Beherbergungsverbote in den Verordnungen der Bundesländer hatten vor den meisten Gerichten keinen Bestand. Nun will die Bundesregierung laut Informationen des Spiegel eine gesetzliche Grundlage für die Maßnahme schaffen und zwar im Rahmen des "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", dessen erste Lesung am Freitag im Bundestag vorgesehen ist. Anders als noch in den ersten Entwurfsfassungen soll darin nun auch folgendes geregelt werden: "Als notwendige Schutzmaßnahmen kommt auch eine Beschränkung von Übernachtungsangeboten in Betracht."

Begründet wird dies mit der Notwendigkeit der Reduzierung von physischen Kontakten. Zudem könne mit der Maßnahme die Mobilität reduziert werden mit dem Ziel, die Verfolgbarkeit von Infektionsketten sicherzustellen, Sozialkontakte zu minimieren und damit die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Belastungen für Reisende und für Beherbergungsunternehme könne durch eine zeitliche Befristung reduziert werden. Der Entwurf zielt dabei offenbar nicht nur auf Privatreisende, auch wenn notwendige berufliche Übernachtungen ausgenommen werden können. Reisebeschränkungen erfassen laut Entwurf „nicht nur solche Reisen, die der Erholung oder Freizeitgestaltung dienen, sondern können sich auf alle Reisebewegungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beziehen."