Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben sich auf ein Verfahren für Abschlagszahlungen der Novemberhilfe geeinigt. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst laut den Ministerien folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Überbrückungshilfe-Plattform.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Die vollständige Pressemitteilung der Ministerien finden Sie hier…