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Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am 19. März 2020 verabschiedeten vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen (State aid temporary framework) bis zum 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) zu verlängern, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen. Besonders wichtig: Die Kommission hat auch beschlossen, den Geltungsbereich zu erweitern, indem die darin festgelegten Obergrenzen angehoben und bestimmte rückzahlbare Instrumente bis Ende nächsten Jahres in direkte Zuschüsse umgewandelt werden. Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig:

  • Die 0,8 Mio. Grenze bei Kleinbeihilfen wird auf 1,8 Millionen erhöht. Diese können nach wie vor über einen Zeitraum von drei Jahren mit einer De-minimis-Beihilfe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen kombiniert werden.
  • Die Grenze für den Fixkostenzuschuss (für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind und im förderfähigen Zeitraum im Vergleich zum gleichen Zeitraum von 2019 Umsatzverluste von mindestens 30% verzeichnen) wird von 3 Mio. auf 10 Mio. erhöht.

Jetzt ist wichtig, dass die deutschen Regelungswerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III schnellstmöglich angepasst werden.