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Die reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird bis 31. Dezember 2022 verlängert. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss erfreulicherweise geeinigt.

Im Beschluss der Sitzung heißt es dazu wörtlich:

„Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.“

Der Koalitionsausschuss hat zudem beschlossen, den steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung zu erweitern. Auch das ist eine wichtige Erleichterung für viele Betriebe.