Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lü­ne­burg hat mit meh­re­ren Be­schlüs­sen die aktuell geltenden Co­ro­na-Maß­nah­men be­stä­tigt. Es lehnte sowohl einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Niedersächsischen Beherbergungsverbots wie auch die Eil­an­trä­ge einer Bau­markt- sowie einer Be­klei­dungs­ket­te auf Au­ßer­voll­zug­set­zung der pan­de­mie­be­ding­ten Ge­schäfts­schlie­ßun­gen in Nie­der­sach­sen ab. Dem Ge­sund­heits­in­ter­es­se sei der­zeit noch Vor­rang ein­zu­räu­men, so die Begründung des OVG.