Oberverwaltungsgericht: Beherbergungsverbot in Niedersachsen bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit mehreren Beschlüssen die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen bestätigt. Es lehnte sowohl einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Niedersächsischen Beherbergungsverbots wie auch die Eilanträge einer Baumarkt- sowie einer Bekleidungskette auf Außervollzugsetzung der pandemiebedingten Geschäftsschließungen in Niedersachsen ab. Dem Gesundheitsinteresse sei derzeit noch Vorrang einzuräumen, so die Begründung des OVG.