Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung, den Tourismus in Niedersachsen vorerst nur für Einwohnerinnen und Einwohner des eigenen Bundeslands zu öffnen, in einem Eilbeschluss außer Vollzug gesetzt. Fortan können damit auch Gäste von außerhalb in den niedersächsischen Beherbergungsbetrieben übernachten, entschied das Gericht.