Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit läuft die Epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November aus. Stattdessen wird ein Maßnahmenkatalog vorgesehen, zu dem unter anderem bundesweit geltende 3G-Regelungen in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz gehören. Schärfere Corona-Maßnahmen der Länder sind weiterhin möglich. Ausdrücklich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum zu regeln. Das umfasst auch 3G- und 2G-Regelungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. 

Von den Ländern können generell nicht beschlossen werden:

  • Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  • Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  • Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen,
  • Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel,
  • Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung

Allerdings gibt es im Infektionsschutzgesetz eine Übergangsregelung für die Länder, wonach sie unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit haben auch Schließungen anzuordnen. Dazu bedarf es der Beschlussfassung der Länderparlamente.