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Der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich nach der Kabinettsitzung zu den Modalitäten der Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen geäußert, auf die sich Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium verständigt haben.

Demnach wird die derzeitige Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Auch die Neustarthilfe Plus für Selbständige wird bis Ende März 2022 verlängert. Grundsätzlich gelten in der Überbrückungshilfe IV die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus weiter. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen ihre Betriebskosten umfassend erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen. Mit der Verlängerung der Corona-Hilfen geht eine Verlängerung der Fristen für die Antragstellung bei der Überbrückungshilfe III Plus und für die Schlussabrechnung einher.

Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung den größeren beihilferechtlichen Spielraum vollständig aus, den die Europäische Kommission mit dem verlängerten und erweiterten Temporary Framework gewährt hat. Konkret werden die Höchstgrenzen der Förderung um 2,5 Mio. Euro angehoben.