Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat wieder über aktuelle Neuerungen bei den Corona-Zuschusshilfen informieren. Alle Informationen zu den Zuschusshilfen finden Sie weiterhin auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de und Informationen zu den weiteren Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen auf https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html.

Überbrückungshilfe III Plus: neue interaktive Anwendung „Reisewarnungen“ und Wechsel des prüfenden Dritten

Seit Mitte November gibt es für prüfende Dritte die neue interaktive Anwendung "Reisewarnungen", die bei der Recherche von Reisewarnungen für die Überbrückungshilfe III Plus unterstützt. Mehr dazu hier.

Bei der Überbrückungshilfe III Plus können Unternehmen nun auch den prüfenden Dritten wechseln. Mehr dazu hier.

 Start der Endabrechnung der Neustarthilfe erfolgte am 29. Oktober 2021.

Alle diejenigen, die Neustarthilfe per Direktantrag beantragt haben und bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung erhalten haben, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2021 eine Endabrechnung über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Das neue Endabrechnungsvideo hilft beim Einstieg. Die Endabrechnungsmöglichkeit für alle Antragsteller, die Anträge über prüfende Dritte gestellt haben, folgt Ende des Monats. Weitere Infos finden Sie im Überblicksartikel Endabrechnung  und in den FAQs Neustarthilfe.

Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember: Start Antragstellung für prüfende Dritte

Seit 5. November 2021 können nach den Direktantragstellern nun auch prüfende Dritte Anträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist läuft bis 31. Dezember 2021. Infos dazu hier.

Neustarthilfe Plus Juli bis September: Start Änderungsanträge für prüfende Dritte

Seit Anfang November können auch prüfende Dritte materielle Änderungsanträge stellen und die Kontoverbindung (IBAN) ändern. Die Antragsfrist läuft bis 31. Dezember 2021. Relevante Infos dazu hier und in den FAQ Neustarthilfe Plus.

Start Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen:

Seit 25. Oktober 2021 können sich die Veranstalter von Messen und gewerblichen Ausstellungen für das neue Absicherungsinstrument registrieren. Weitere Details zur Registrierung und Antragstellung können den FAQ auf der Plattform https://sonderfonds-messe.de entnommen werden.