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Maßlos enttäuscht hat die Branche auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bettensteuer reagiert: Die Richter halten die örtlichen Übernachtungssteuern in Bremen, Hamburg und Freiburg für mit dem Grundgesetz vereinbar. Dem kommunalen Steuerfindungsrecht wurden keine Grenzen gesetzt. Noch dazu trifft die Entscheidung die Hotellerie nach den Härten der Corona-Pandemie und inmitten massiver Preissteigerungen bei Energie, Nahrungsmitteln und mehr zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. Das Urteil darf nicht dazu führen, dass nun noch mehr Kommunen Bettensteuern einführen. Sie müssen vielmehr ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Hotels vor Ort von der Pandemie erholen.

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