Wichtiger Hinweis: Anträge auf Coronahilfen bis spätestens 15. Juni stellen
Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für Corona-Hilfen endet am 30. Juni 2022. Anträge auf die Corona-Zuschussprogramme (Überbrückungshilfen und Neustarthilfen) können deshalb nur noch bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden. Fragen und Antworten dazu finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums…