Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission ihren Beschluss zur Anhebung des Mindestlohns verkündet. Zum 1. Januar wird der Mindestlohn auf 9,19 Euro angepasst, womit die Mindestlohnkommission zunächst die Entwicklung des amtlichen Tarifindex 1:1 nachvollzieht. Zum ersten Januar 2020 wurde jedoch eine weitere Steigerung auf 9,35 Euro beschlossen, die eine Abweichung von der verabredeten Berechnungsformel und der Geschäftsordnung darstellt, die die Kommission sich selbst gegeben hat. Der Mindestlohn steigt damit erneut stärker als die Tariflöhne, was den Kostendruck wie auch den Druck auf das tarifliche Lohngefüge auch für viele Betriebe der Tourismuswirtschaft - insbesondere in Hotellerie und Gastronomie - verstärkt. Die Erhöhungen verschärfen den weiteren Anstieg der Personalkosten, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen, für Minijobber und Geringqualifizierte.