Veranstaltungswirtschaft, Gastronomie- und Tourismuswirtschaft rufen gemeinschaftlich zur Großdemonstration am 28. Oktober fünf nach zwölf in Berlin-Alexanderplatz auf
Berlin, 22. Oktober 2020 - #OnFire. Unter diesem Motto steht die 2. Großdemonstration der Veranstaltungswirtschaft, zu der das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot nun gemeinsam mit gemeinsam mit dem DEHOGA Bundesverband sowie dem BTW, DRV, RDA, gbk, asr und VIR aufruft. Als besonders hart von der Pandemie betroffene Branchen protestieren die großen Verbände und Initiativen nun im Schulterschluss. Sie fordern gemeinsam Hilfsprogramme, die sich gezielter an den Bedürfnissen der Unternehmen orientieren als die bisher von der Regierung aufgelegten Förderprogramme.
Die Veranstaltungswirtschaft in Deutschland ist als sechstgrößter Wirtschaftszweig mit über einer Million direkt Beschäftigten und einem direkten Beitrag zum BIP in Höhe von rund 150 Mrd. Euro jährlich ein eminent wichtiger Wirtschaftsfaktor. Über einen Kernumsatz von rund 130 Mrd. Euro hinaus veranlasst die Branche mit mehr als 264 Mrd. Euro rund das Doppelte an veranstaltungsbezogenen Ausgaben pro Jahr. Ein wesentlicher Teil dieser so genannten Peripherieumsätze generiert die ebenfalls besonders hart von der Pandemie betroffene Tourismuswirtschaft, die mit 3 Millionen Arbeitsplätzen einen Umsatz von rund 290 Mrd. Euro generiert.
Diese enge Verflechtung ist es auch, die die größten Verbände und Initiativen der Branchen dazu veranlasst, in einer gemeinsamen Protestaktion in Berlin aufzutreten, um von der Bundesregierung gezielte Maßnahmen zur Rettung einzufordern. Die größten Probleme mit den derzeitigen Hilfsprogrammen bestehen darin, dass sie sich nicht am wirklichen Bedarf der Unternehmen orientieren. In einem gemeinsam zwischen dem Aktionsbündnis #AlarmstufeRot, der DEHOGA, dem BTW Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft, dem DRV Deutscher Reiseverband, dem RDA Internationaler Bustouristik Verband, der gbk Gütegemeinschaft Buskomfort, dem asr Bundesverband und dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR) abgestimmten Forderungskatalog werden nun die wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen eingefordert, die notwendig sind, um große Teile der Veranstaltungs- und Tourismuswirtschaft und somit Millionen von Arbeitsplätzen vor dem Aus zu retten.
Mit der ersten Hauptstadtdemo der Veranstaltungswirtschaft am 9. September war es den 15.000 Demonstranten gelungen, einen Rettungsdialog mit der Bundesregierung anzustoßen. Die Organisatoren der erneuten Demonstration in Berlin sind überzeugt, mit dem nun verkündeten Schulterschluss mit der Tourismuswirtschaft eine noch größere Aufmerksamkeit für ihre Notlage in der Öffentlichkeit, den Medien und vor allem bei der Regierung zu erreichen. Es haben in den vergangenen Monaten zwar viele gute Gespräche mit der Politik stattgefunden, passiert ist jedoch wenig. Insbesondere die Lage der vielen Soloselbständigen und Einzelunternehmer dramatisiert sich zusehends und bedarf dringend einer zielorientierten Lösung durch die Politik, abseits von Hartz IV bzw. der Grundsicherung.
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Abgestimmter Forderungskatalog zur Rettung der besonders hart von der Pandemie getroffenen Branchen Veranstaltungswirtschaft sowie der Gastronomie- und Tourismuswirtschaft
Die Lage ist absolut ernst! Zehntausende Unternehmerinnen und Unternehmer, Soloselbständige und Einzelunternehmer sowie Beschäftigte der Betriebe in der Veranstaltungs- und Tourismuswirtschaft warten dringendst auf konkrete Aussagen der Regierung, welche Pläne sie entwickelt hat, um die besonders hart von der Pandemie getroffenen Wirtschaftszweige vor dem Untergang und mithin Millionen von Arbeitsplätzen vor dem Aus zu retten! Folgende Maßnahmen sind notwendig, um gezielt am Bedarf der Unternehmen zu helfen:
1) Überbrückungshilfen ausweiten – es müssen folgende Anpassungen vorgenommen werden:
a) Erstattung eines Unternehmerlohns einführen - Soloselbständige Einzelunternehmer mit und ohne Angestellte (SEU*), erhalten mit dem Überbrückungsprogramm einen pauschalen Unternehmerlohn, der nicht von der Grundsicherung abgezogen wird als pauschalen Betriebskostenzuschuss, um damit die weitere Existenz der Kleinbetriebe zu sichern.
b) Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Vereine und Gemeinnützige unter Einbeziehung von Unternehmen, die nach dem 01.11.2019 gegründet wurden.
c) Die Deckelung des Programms auf 50.000 € / Monat wird angehoben bis zur zulässigen Grenze des EU-Beihilferahmens.
d) Die Anerkennung der Kostenarten
- Anerkennung der linearen Abschreibungen sowie Tilgungsleistungen von Finanzierungsverträgen
- marktübliche Mieten auch innerhalb eines Unternehmensverbunds, Erstattung der effektiven Personalkosten unter Berücksichtigung von Kurzarbeitergeld-Leistungen, zumindest Heraufsetzung der Personalkostenpauschale von 20 auf 50 Prozent
e) Förderungslücke schließen. Aufhebung der Restriktionen für verbundene Unternehmen und die Förderung für jeden Betrieb im Sinne von `Arbeitsstätte` sicherstellen.
f) Das Programm soll auch den starken Mittelstand retten. Dies geschieht für Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter haben und derzeit nicht als KMU klassifiziert sind, durch Anhebung der Umsatz- und Bilanzsummengrenzen auf 200 Mio. €. Die Unternehmen erhalten noch keinerlei Überbrückungshilfen. Hierzu fordern wir eine Sonderlösung.
g) Erstattung von Umsatzausfall und Stornierungskosten. Ersatz nutzlos aufgewandter/frustrierter Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung, Abwicklung oder Durchführung von Anlässen angefallen sind, deren Absage auf die Pandemiebekämpfung zurückzuführen ist.
h) Die Kosten müssen rückwirkend geltend gemacht werden können und auch eine Quartalsbetrachtung beim Umsatzausfall erhalten.
i) Freigabe der Kumulation mit Förderprogrammen der Länder, Verbesserungen der Länder müssen ermöglicht werden. Blockade von Nachsteuerungen muss beseitigt werden.
2. Anpassung und Verbesserung der Kreditprogramme
a) Laufzeiten verlängern, tilgungsfreie Phasen ausweiten.
b) KfW Schnellkredit muss auch Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern angeboten werden.
c) Förderung der regelmässigen Tilgungszahlungen.
3. Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags
a) Die Volumenbegrenzung ist zu streichen und der Verlustrücktrag auf bis zu 5 Jahre auszuweiten, mindestens für alle noch offenen Jahre.
4. Anpassung des Kug
a) Arbeitserlaubnis für Weiterbildung und Wiedereingliederung
b) Verlängerung der Bezugsdauer unter voller Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
5. Änderung und Heraufsetzung des EU-Beihilferahmens
a) Anhebung der bisherigen Fördergrenzen auf den maximal von der EU-Kommission gesetzten Rahmen für alle Förderarten
b) Ausgestaltung des EU- Beihilferahmens dahingehend, dass Förderdarlehen sowie der KfW-Schnellkredit bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren nicht mit dem Nennbetrag angerechnet werden und sie dürfen die Direkthilfen begrenzen.
*Definition SEU:
Selbständige*r Einzelunternehmer*in ohne Angestellte (Solo-Selbständige
Selbständige*r Einzelunternehmer*in mit Angestellten/Selbständige
Geschäftsführer*innen oder Teilhaber*innen von Kapitalgesellschaften