Oberste Richter schalten Frankfurter Flughafen nachts die Lichter aus
Berlin, 4. April 2012 - Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Nachtflug in Frankfurt legt der deutschen Tourismus- und Luftverkehrswirtschaft weitere Steine in den Weg. „Als ob die Wettbewerbsnachteile durch Luftverkehrsteuer und Emissionshandel nicht schon genug wären, legen nun die obersten Richter tatsächlich den größten deutschen Flughafen nachts lahm“, kommentierte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft Klaus Laepple das heute verkündete Urteil für ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr am Flughafen in Frankfurt/Main.
Laepple: „Ganz fraglos liegt hier auch ein politisches Versäumnis vor. Neben zweifelhaften Entscheidungen in Hessen haben insbesondere auch die Regierungsparteien auf Bundesebene ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag bis heute nicht eingelöst.“ Neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen wollten sie insbesondere auch international wettbewerbsfähige Betriebszeiten durch eine Präzisierung im Luftverkehrsgesetz sicherstellen. „Bis heute aber ist in dieser Sache nichts passiert.“
Das Frankfurter Urteil ist sogar die Verschärfung einer früheren Entscheidung zum Flughafen Leipzig, wo zumindest nächtliche Frachtflüge erlaubt blieben. Doch gerade auch die zunehmend ablehnende Haltung gegenüber nächtlichen Passagierflügen wurde einmal mehr deutlich. So hatte der Vorsitzende Richter schon im Zuge der mündlichen Verhandlung erklärt, dass nächtliche Passagierflüge am Frankfurter Flughafen „ohnehin nicht notwendig“ seien. Laepple: „Das ist für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Deutschland ein fatales Signal. Es geht nicht vordergründig um die Frage, ob ein Urlauber aus Deutschland morgens um fünf zu seinem Städtetrip nach London aufbrechen muss. Es geht darum, dass Tourismus und Luftverkehr ein globales Geschäft inklusive globaler Geschäftszeiten sind.
Mit den zunehmenden Nachtflugverboten droht dem Tourismusstandort Deutschland der Tiefschlaf. Internationale Tourismusströme werden künstlich umgelenkt, Wettbewerber in London, Paris und Amsterdam stehen parat. Nur wenn die Betriebszeiten flexibel bleiben, können deutsche Betriebe im internationalen Wettbewerb bestehen. Darüber hinaus zeigt der Fall Frankfurt einmal mehr, dass die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zunehmend den Partikularinteressen weniger Betroffener geopfert wird. Im Ergebnis ist hier eine Güterabwägung zulasten zukünftiger Generationen erfolgt.“
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) ist der Sprecher der Tourismuswirtschaft in Deutschland. 7 Prozent aller Arbeitsplätze und 4,4 Prozent der Wertschöpfung in Deutschland gehen direkt auf das Konto des Tourismus, wie eine aktuelle Studie ergeben hat. Hinter dem BTW stehen große Unternehmen und starke Verbände aus allen Bereichen des Tourismus.
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