Neues Einwanderungsrecht: Bundesminister skizzieren Eckpunkte
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt Eckpunkte eines neuen Einwanderungsrechts skizziert. Das aktuell geltende Einwanderungssystem sei „zu schleppend, zu bürokratisch, zu abweisend“, um die durch die Corona-Pandemie massiv verschärften Personalengpässe zu entzerren. Man müsse besser darin werden, qualifizierte Menschen aus dem Ausland zu gewinnen.
Drei Säulen beim neuen Einwanderungsrecht wurden angekündigt:
1. Säule: Fachkräfte mit bereits anerkannten Qualifikationen
Wesentlichste Neuerung hier soll sein, dass für Berufsanfänger die Gehaltsgrenze für eine sog. „Blaue Karte EU“, mit der Hochschulabsolventen in Deutschland arbeiten dürfen, gesenkt werden soll. Aktuell gilt eine Grenze von 56.400 € im Jahr. Außerdem sollen einmal anerkannte Fachkräfte auch in fachfremden Berufen arbeiten dürfen.
2. Säule: Fachkräfte mit Berufserfahrung
Sie sollen zukünftig auch ohne Anerkennungsverfahren einreisen dürfen, wenn sie über einen Berufsabschluss aus ihrem Heimatland verfügen. Das Anerkennungsverfahren wird dann in Deutschland nachgeholt und vom Arbeitgeber finanziert („Anerkennungspartnerschaft“). Offen ist, ob die Anerkennung nachgeholt werden muss oder nur kann. Auch die formalen Anforderungen an den ausländischen Abschluss werden eine entscheidende Rolle spielen, denn in vielen Ländern der Welt lernt man manche Fertigkeit – wie z.B. Kochen nicht in einer Schule, sondern in der Praxis.
3. Säule: Potenzialzuwanderung
Wer Potenzial mitbringt und seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann, soll zur Arbeitsplatzsuche für ein Jahr einreisen dürfen. Ob jemand ein hohes Integrationspotenzial mitbringt, soll zukünftig über ein Punktesystem ermittelt werden. Diese Säule stellt den ersten Schritt zu der von der FDP in den Koalitionsvertrag hineinverhandelten „Chancenkarte“ dar.