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Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die neuen gesetzlichen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung abgesegnet. Die Regelungen treten gestaffelt in Kraft: Die meisten noch im Jahr 2023, jene zur Erhöhung des Kontingents der Westbalkanregelung und zur Chancenkarte allerdings erst neun Monate nach der Verkündung des Gesetzes und der Verordnung.

Die Reform ist auch aus Sicht der Tourismuswirtschaft ein wichtiger und überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Die bisherige Beschränkung auf „Fachkräfte“ wurde ein Stück weit gelockert, sodass auch darüber hinaus Arbeitskräfte ohne formal anerkannte Qualifikation die Chance zur Einwanderung nach Deutschland erhalten – wenn auch die Regelungen noch zu zaghaft und weiterhin mit Hürden ausgestaltet sind. Positiv ist auch, dass beruflich bereits integrierte und qualifizierte Geflüchtete, die bereits in Deutschland sind, aus dem Asylverfahren in das System der Erwerbsmigration wechseln können.

Wichtig bleibt, dass Ausländerbehörden und insbesondere auch die Visastellen schneller und effizienter arbeiten als bisher. Zum Thema Arbeitsvisa führt der BTW derzeit Gespräche unter anderem mit dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.