Bis zum 31. August 2023: Abgabefrist für Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfen verlängert
Die Abgabefrist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen ist bis zum 31. August 2023 verlängert worden. Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt eine Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
Hinweis: Werden die Schlussabrechnungen nicht oder nicht fristgemäß eingereicht, sind die bisher vorläufig bewilligten Beihilfen vollständig zurückzuzahlen und zu verzinsen
Mehr Informationen finden Sie hier auf der Webseite zur Überbrückungshilfe